Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.05.1965, Az.: 2 AZR 409/64

Krankheit; Kur; Handlungsgehilfe

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.05.1965
Aktenzeichen
2 AZR 409/64
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10028
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 15.07.1964 - 5 Sa 11/64

Fundstellen

  • BB 1965, 910
  • DB 1965, 708 (Kurzinformation)
  • NJW 1965, 1876 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

War ein Handlungsgehilfe krank und hat er nach Wiedererlangung seiner Arbeitsfähigkeit wieder sechs Monate bei seinem Arbeitgeber voll gearbeitet, danach aber eine ihm wegen der vorangegangenen Krankheit zur Erhaltung und Besserung seiner Erwerbsfähigkeit bewilligte Kur angetreten, so steht ihm erneut der volle Anspruch aus § 63 HGB zu.