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Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.02.1988, Az.: VIII ZR 276/87

Wert der Beschwer; Konkursverwalter; Masseunzulänglichkeit; Feststellungsantrag

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
03.02.1988
Aktenzeichen
VIII ZR 276/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 13123
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1988, 689-690 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Nominalbetrag einer Forderung kann dann nicht für die Festsetzung des Wertes der Beschwer maßgeblich sein, wenn sich der Konkursverwalter ausdrücklich auf Masseunzulänglichkeit beruft, der Massegläubiger entsprechend hilfsweise seinen ursprünglichen Zahlungsantrag auf Feststellung beschränkt und das Gericht dem Feststellungsantrag stattgibt.