Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.04.1961, Az.: 4 AZR 71/58
Gruppenakkord
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 26.04.1961
- Aktenzeichen
- 4 AZR 71/58
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10189
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 21.11.1957 - 4 Sa 175/57
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- DB 1961, 881-882 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
1. Ein Gruppenakkord erfordert, daß mehreren Arbeitnehmern eine gemeinschaftlich auszuführende Arbeit gegen ein gemeinschaftliches Entgelt übertragen wird, dessen Höhe sich nach dem erzielten Arbeitsergebnis richtet.
2. Die Annahme eines Gruppenakkords oder der Beteiligung an einem solchen setzt daher bei Fehlen einer ausdrücklichen Abrede auch voraus, daß durch die Tätigkeit der Arbeitnehmer, die an einer bestimmten Arbeit mitwirken, ein die Höhe des Entgelts bestimmender Leistungserfolg gefördert oder beeinträchtigt werden kann.