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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.04.1961, Az.: 4 AZR 71/58

Gruppenakkord

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.04.1961
Aktenzeichen
4 AZR 71/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10189
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 21.11.1957 - 4 Sa 175/57

Fundstelle

  • DB 1961, 881-882 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Gruppenakkord erfordert, daß mehreren Arbeitnehmern eine gemeinschaftlich auszuführende Arbeit gegen ein gemeinschaftliches Entgelt übertragen wird, dessen Höhe sich nach dem erzielten Arbeitsergebnis richtet.

2. Die Annahme eines Gruppenakkords oder der Beteiligung an einem solchen setzt daher bei Fehlen einer ausdrücklichen Abrede auch voraus, daß durch die Tätigkeit der Arbeitnehmer, die an einer bestimmten Arbeit mitwirken, ein die Höhe des Entgelts bestimmender Leistungserfolg gefördert oder beeinträchtigt werden kann.