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Bundesfinanzhof
Urt. v. 01.04.1971, Az.: I R 130/69

Kapitalgesellschaft; Verpflichtung zur Leistungsübernahme; Verdeckte Gewinnausschüttung

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
01.04.1971
Aktenzeichen
I R 130/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10178
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BStBl II 1971, 538

Amtlicher Leitsatz

Verpflichten die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft diese zur Übernahme von Leistungen, die an sich den Gesellschaftern zu erbringen obliegt, so liegt in der Erbringung dieser Leistungen durch die Kapitalgesellschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 01.04.1971 - AZ: I R 129/69

weitere Verbundverfahren:
BFH - 01.04.1971 - AZ: I R 131/69