Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 06.05.1977, Az.: BVerwG 7 C 67/75
Lautsprecher im Hotel; Rundfunkgebühren; Rundfunkverteilungsanlage; Rundfunkempfangsgerät; Äquivalenzgrundsatz; Rundfunkteilnehmer
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 06.05.1977
- Aktenzeichen
- BVerwG 7 C 67/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11043
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Stuttgart 28.02.1974 - IX 121/72
- VGH Mannheim 26.06.1975 - V 1179/74
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DÖV 1977, 676
- NJW 1978, 286
Amtlicher Leitsatz
1. Die mehrfache Erhebung einer Rundfunkgebühr von demselben Rundfunkteilnehmer für jedes Rundfunkempfangsgerät verletzt nicht den Gleichheitssatz.
2. Die Auffassung, daß jeder in einem Hotelzimmer aufgestellte Lautsprecher, der an eine Rundfunkverteilungsanlage angeschlossen ist, funktionell als Rundfunkempfangsgerät im Sinne des landesrechtlichen Gebührenrechts anzusehen ist, verletzt Denkgesetze nicht.
3. Der Äquivalenzgrundsatz ist nicht verletzt, wenn für den Betrieb mehrerer Rundfunkgeräte durch einen Rundfunkteilnehmer je Gerät eine Rundfunkgebühr erhoben wird, eine degressive Staffelung der Gebühr also nicht vorgesehen ist.