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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 02.07.1976, Az.: BVerwG 6 C 109/75

Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Erstantragsverfahren; Richterliche Aufklärungspflicht

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
02.07.1976
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 109/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11097
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Karlsruhe 03.11.1975 - VG V 160/75

Fundstellen

  • DÖV 1976, 757
  • NJW 1977, 312

Amtlicher Leitsatz

Die Ablehnung von Richtern in einem Zweitantragsverfahren wegen Besorgnis der Befangenheit mit der Begründung, sie hätten bereits an der Entscheidung im Erstantragsverfahren mitgewirkt, greift in der Regel nicht durch. Gleiches gilt für die erneute Ablehnung der Richter, welche die darauf gestützte Ablehnung als unzulässig zurückverwiesen haben, weil sie der (irrigen) Rechtsauffassung waren, die Ablehnung aller Richter eines Spruchkörpers sei schlechthin rechtsmißbräuchlich (Fortführung von BVerwG vom 05.12.1975 VI C 129.74 = Buchholz BVerwG 448.0 § 34 WPflG Nr. 48). Nr. 48).