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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 03.06.1959, Az.: 1 BvR 150/59

Beschwerdegericht; Beschwerdevorbringen; Beschwerdeentscheidung; Beschwerdegegner; Anspruch auf rechtliches Gehör

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
03.06.1959
Aktenzeichen
1 BvR 150/59
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1959, 10180
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Ravensburg 28.01.1959 - Qs 396/58

Fundstelle

  • BVerfGE 9, 303 - 305

Redaktioneller Leitsatz

Eine Entscheidung verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn das Beschwerdegericht die Ausgangsentscheidung aufgrund eines Beschwerdevorbringens ändert und vor Erlaß der Beschwerdeentscheidung den Beschwerdegegner nicht über das Beschwerdevorbringen in Kenntnis setzt.