Bundesgerichtshof
Beschl. v. 16.05.2012, Az.: XII ZR 44/10
Berichtigung eines Senatsurteils wegen offensichtlichen Schreibfehlers
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 16.05.2012
- Aktenzeichen
- XII ZR 44/10
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2012, 15715
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Mai 2012 durch die Richter Dose, Schilling, Dr. Günter, Dr. Nedden-Boeger und Dr. Botur
beschlossen:
Tenor:
Das Senatsurteil vom 14. März 2012 wird wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers auf Seite 15 in Randnummer 32 dahin berichtigt, dass der Satz:
"So würde die Haftungsfreistellung etwa dann entfallen, wenn - was der Mieter gegebenenfalls zu beweisen hat - die Polizei auch bei Benachrichtigung nicht erschienen wäre [...] "
nunmehr
"So würde die Haftungsfreistellung etwa dann nicht entfallen, wenn - was der Mieter gegebenenfalls zu beweisen hat - die Polizei auch bei Benachrichtigung nicht erschienen wäre [...] " lautet.