Bundesgerichtshof
Urt. v. 14.06.1982, Az.: II ZR 231/81
Güterbeförderung über See; Beförderungskosten; Verfrachter; Verjährung; Zahlungsanspruch
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 14.06.1982
- Aktenzeichen
- II ZR 231/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12427
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BGHZ 84, 257 - 261
- MDR 1982, 909-910 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1982, 1943-1944 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Vorschrift des § 413 Abs. 1S. 1 HGB gilt auch für die Güterbeförderung über See. Der Spediteur, der eine solche Beförderung gegen einen bestimmten Satz der Beförderungskosten besorgt, hat deshalb ausschließlich die Rechte und Pflichten eines Verfrachters. Sein Anspruch auf Zahlung dieser Kosten einschließlich der Auslagen verjährt nach § 196 Abs. 1 Nr. 3 BGB in zwei Jahren.