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Bundesgerichtshof
Urt. v. 14.06.1982, Az.: II ZR 231/81

Güterbeförderung über See; Beförderungskosten; Verfrachter; Verjährung; Zahlungsanspruch

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
14.06.1982
Aktenzeichen
II ZR 231/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12427
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 84, 257 - 261
  • MDR 1982, 909-910 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 1943-1944 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Vorschrift des § 413 Abs. 1S. 1 HGB gilt auch für die Güterbeförderung über See. Der Spediteur, der eine solche Beförderung gegen einen bestimmten Satz der Beförderungskosten besorgt, hat deshalb ausschließlich die Rechte und Pflichten eines Verfrachters. Sein Anspruch auf Zahlung dieser Kosten einschließlich der Auslagen verjährt nach § 196 Abs. 1 Nr. 3 BGB in zwei Jahren.