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Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.09.1982, Az.: V ZR 188/79

Aussetzung; Tod; Komplementär; Kommanditgesellschaft; Fortsetzungsanzeige; Wirksamkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
24.09.1982
Aktenzeichen
V ZR 188/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12686
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • ZIP 1982, 1318

Amtlicher Leitsatz

Ist der Rechtsstreit wegen Todes des Komplementärs der beklagten Kommanditgesellschaft ausgesetzt, so ist eine Fortsetzungsanzeige des Klägers nur dann wirksam, wenn sie dem berechtigten neuen Vertreter zugestellt worden ist.