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Bundessozialgericht
Urt. v. 20.03.1986, Az.: 11a RA 64/84

Einstufige Juristenausbildung; Praktika; Prüfungszeit; Nachversicherung der Absolventen; Rentenversicherung der Angestellten

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
20.03.1986
Aktenzeichen
11a RA 64/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 11378
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Bayreuth 18.07.1984 - S 10 An 88/83

Fundstellen

  • BSGE 60, 61 - 65
  • MDR 1986, 789 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1986, 2136-2137 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Absolventen der einstufigen Juristenausbildung sind für die Zeiten der Praktika und die abschließende Prüfungszeit nicht in der Rentenversicherung der Angestellten nachzuversichern.