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§ 21 ThürKAG - Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG)
Amtliche Abkürzung
ThürKAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
610-1

Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das für kommunales Abgabenrecht zuständige Ministerium.