Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.01.1982, Az.: 5 AR 221/81
Erlaß einer einstweiligen Verfügung; Verweisung an anderes Gericht; Bitten des Antragstellers
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 11.01.1982
- Aktenzeichen
- 5 AR 221/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10075
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Husum 24.12.1981 - 1 Ga 7/81
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- AP Nr. 27 zu § 36 ZPO
Amtlicher Leitsatz
Verweist ein im Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung angerufenes Gericht auf Bitten des Antragstellers das Verfahren zuständigkeitshalber an ein anderes Gericht, so ist dieses auch dann an die Verweisung gebunden, wenn der Antrag dem Antragsgegner nicht mitgeteilt und er deshalb zur Verweisung nicht gehört war.