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§ 12b StVG - Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge

Bibliographie

Titel
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Amtliche Abkürzung
StVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
9231-1

Die §§ 12 und 12a sind nicht anzuwenden, wenn ein Schaden bei dem Betrieb eines gepanzerten Gleiskettenfahrzeugs verursacht wird.