Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 02.07.1974, Az.: 2 BvR 32/74
Urlaub als Versäumungsgrund ; Wiedereinsetzungsgesuch; Eidesstattliche Versicherung; Verteidiger
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 02.07.1974
- Aktenzeichen
- 2 BvR 32/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 11023
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 38, 35 - 41
- MDR 1975, 31-32 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1974, 1902-1903 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Ein naheliegender, der Lebenserfahrung entsprechender Versäumungsgrund stellt ein Urlaub in der allgemeinen Ferienzeit dar, wie er vom Verteidiger des Betroffenen im Wiedereinsetzungsgesuch in allen für die Beurteilung seiner Wahrscheinlichkeit wesentlichen Einzelheiten mitgeteilt wurde .
2. Eine eidesstattliche Versicherung, um einen Urlaub als Versäumungsgrund anzugeben, wird vom Verteidiger in einem solchen Fall nicht verlangt.