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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 21.12.2010, Az.: 2 StR 497/10

Berichtigung eines Tenors wegen eines Schreibversehens

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
21.12.2010
Aktenzeichen
2 StR 497/10
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2010, 31036
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgegenstand

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Tenor:

Der Senatsbeschluss vom 18. November 2010 wird wegen eines Schreibversehens im Tenor dahingehend berichtigt, dass es anstelle "Urteil des Landgerichts Gera", "Urteil des Landgerichts Erfurt" heißen muss.

Rissing-van Saan
Fischer
Schmitt
Eschelbach
Ott