Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 12.02.2018, Az.: 2 BvR 237/18

Einstweilige Untersagung der Übergabe des Beschwerdeführers an die ungarischen Behörden bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
12.02.2018
Aktenzeichen
2 BvR 237/18
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2018, 74833
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180212.2bvr023718

Verfahrensgang

nachfolgend
BVerfG - 21.03.2018 - AZ: 2 BvR 237/18
BVerfG - 16.08.2018 - AZ: 2 BvR 237/18

Tenor:

Die Übergabe des Beschwerdeführers an die ungarischen Behörden wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Wochen, einstweilen untersagt.

Die Generalstaatsanwaltschaft München wird mit der Durchführung der einstweiligen Anordnung beauftragt.

Eine Begründung dieses Beschlusses wird nachgereicht.

Die Vollziehung des Auslieferungshaftbefehls bleibt von der einstweiligen Anordnung unberührt.