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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.05.2005, Az.: 4 AZR 309/04

Anwendbarkeit der Tarifverträge für die Druckindustrie oder der Tarifverträge der Kölner Hafenspediteure auf ein Arbeitsverhältnis; Folgen eines Betriebsübergangs für die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages; Auswirkungen einer Regelung der Rechte und Pflichten bei dem neuen Inhaber durch Rechtsnormen eines anderen Tarifvertrages; Kongruente Tarifgebundenheit der Parteien ; Möglichkeit einer Verdrängung der kraft gesetzlicher Anordnung geltenden Regelungen eines anderen Tarifvertrages durch die kollektivrechtlich geltende neuen Tarifverträge

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.05.2005
Aktenzeichen
4 AZR 309/04
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2005, 26198
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Gründe

1

Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe