Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.12.1969, Az.: VII ZR 121/67
Schadenersatzanspruch; Anzurechnender Vorteil; Steuervorteil; Nachzahlungsanspruch; Verjährung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 18.12.1969
- Aktenzeichen
- VII ZR 121/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 11025
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BGHZ 53, 132 - 138
- DB 1970, 343-344 (Volltext mit amtl. LS)
- JZ 1970, 579-581 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
- MDR 1970, 315-316 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1970, 461-463 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1970, 223-225 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Ein auf den Schadenersatzanspruch eines Geschädigten anzurechnender Vorteil ist auch dann vorhanden, wenn und soweit infolge der Schädigung von dem Geschädigten an sich geschuldete Steuern weggefallen sind.
2. Ein solcher Vorteil ist jedoch zu verneinen, wenn diesem Steuervorteil ein Nachzahlungsanspruch des Finanzamts gegenübersteht. Das gilt auch, wenn dieser Nachzahlungsanspruch später dadurch entfällt, daß er infolge Verjährung nicht mehr geltend gemacht werden kann.