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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.12.1958, Az.: 2 AZR 282/57

Zurückverweisung des Rechtsstreits; Mangel im Verfahren; Beseitigung durch Berufungsgericht; Nachholung einer Beweisaufnahme

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.12.1958
Aktenzeichen
2 AZR 282/57
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1958, 10026
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 7, 99 - 106
  • BB 1959, 198
  • DB 1959, 236 (Kurzinformation)
  • MDR 1959, 248 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1959, 958-959 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine Zurückverweisung des Rechtsstreits seitens des LArbG an das ArbG wegen eines Mangels im Verfahren ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Mangel vom Berufungsgericht noch beseitigt werden kann (z.B. Nachholung einer vom ArbG zu Unrecht unterlassenen Beweisaufnahme).