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Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.07.1982, Az.: VI ZR 113/81

Verkehrsunfall; Verschmutzung der Fahrbahn; Kettenfahrzeug; Gefahrenlage; Zurechnung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.07.1982
Aktenzeichen
VI ZR 113/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12403
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1983, 122 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 2669 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1982, 977

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Ein Unfall kann einem Betrieb zugerechnet werden, der durch die Verschmutzung der Fahrbahn durch dessen Kettenfahrzeuge verursacht wurde. Die Zurechnung dauert solange an, wie die Gefahrenlage gegeben ist.