Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.07.1982, Az.: VI ZR 113/81
Verkehrsunfall; Verschmutzung der Fahrbahn; Kettenfahrzeug; Gefahrenlage; Zurechnung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 13.07.1982
- Aktenzeichen
- VI ZR 113/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12403
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1983, 122 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1982, 2669 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1982, 977
Redaktioneller Leitsatz
Redaktioneller Leitsatz:
Ein Unfall kann einem Betrieb zugerechnet werden, der durch die Verschmutzung der Fahrbahn durch dessen Kettenfahrzeuge verursacht wurde. Die Zurechnung dauert solange an, wie die Gefahrenlage gegeben ist.