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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 28.08.1980, Az.: 1 BvR 218/80

Verlust des rechtlichen Gehörs; Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten; Verfassungsmäßigkeit; Aufhebung eines Verkündungstermins; Erheblicher Grund

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
28.08.1980
Aktenzeichen
1 BvR 218/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11213
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • MDR 1981, 470 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Auf einen Verstoß gegen Art. 103 I GG kann sich nicht berufen, wer die von dem einschlägigen Prozeßrecht vorgesehenen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, nicht ausschöpft, insbesondere nicht geltend macht, daß ein erheblicher Grund vorliege, einen Verkündungstermin aufzuheben.