Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 28.08.1980, Az.: 1 BvR 218/80
Verlust des rechtlichen Gehörs; Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten; Verfassungsmäßigkeit; Aufhebung eines Verkündungstermins; Erheblicher Grund
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 28.08.1980
- Aktenzeichen
- 1 BvR 218/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 11213
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- MDR 1981, 470 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Auf einen Verstoß gegen Art. 103 I GG kann sich nicht berufen, wer die von dem einschlägigen Prozeßrecht vorgesehenen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, nicht ausschöpft, insbesondere nicht geltend macht, daß ein erheblicher Grund vorliege, einen Verkündungstermin aufzuheben.