Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 04.06.1991, Az.: BVerwG 1 WB 72/90
Anspruch eines Soldaten auf Verlängerung einer Auslandsverwendung; Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung; Grenzen des Ermessens bei der Entscheidung über die Verwendung eines Soldaten; Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung über die Verwendung eines Soldaten; Rechtsschutzinteresse für eine Verpflichtung zur Verlängerung der Auslandsverwendung eines Soldaten; Überprüfung der Auswahl für die Besetzung eines Dienstpostens
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 04.06.1991
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 72/90
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1991, 20300
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 9 Abs. 2 ATGV
- § 17 Abs. 3 S. 1 WBO
In dem Wehrbeschwerdeverfahren
hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts
auf Grund der Beratung vom 4. Juni 1991,
an der teilgenommen haben:
Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht Saalmann,
Richter am Bundesverwaltungsgericht Seide,
Richter am Bundesverwaltungsgericht Wolbring,
sowie Oberst Blaas, Major Schmitz als ehrenamtliche Richter,
beschlossen:
Tenor:
- 1.
Die Verfahren 1 WB 50/90 und 1 WB 72/90 werden zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden.
- 2.
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Hinweis: Verbundenes Verfahren:
Volltext siehe unter:
BVerwG - 04.06.1991 - AZ: 1 WB 50/90
Seide
Wolbring
Oberst Blaas
Major Schmitz