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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.01.1977, Az.: 3 AZR 523/75

Ausbildungsverhältnis; Krankheit; Tarifliche Regelbarkeit; Kündigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
20.01.1977
Aktenzeichen
3 AZR 523/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10100
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 13.06.1975 - 8 Sa 31/75

Fundstelle

  • BB 1977, 1250

Amtlicher Leitsatz

1. Das schulisch gestaltete Ausbildungsverhältnis für Beratungsanwärter der Bundesanstalt ist wegen seiner engen Verbindung mit dem daran anschließenden Arbeitsverhältnis tariflich regelbar.

2. Ein solches Ausbildungsverhältnis kann nur aus solchen gewichtigen Gründen gekündigt werden, die Sinn und Zweck des Ausbildungsverhältnisses in Frage stellen.