Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 14.10.1993, Az.: BVerwG 5 C 1/91

Sozialhilfe; Ausbildung; Fortbildung; Umschulung; Förderungsfähigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
14.10.1993
Aktenzeichen
BVerwG 5 C 1/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13091
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ü VG Münster 27.11.1990 - 5 K 1572/89

Fundstellen

  • DVBl 1994, 432 (amtl. Leitsatz)
  • FamRZ 1994, 1319 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ-RR 1994, 397-398 (Volltext mit amtl. LS)
  • NZS 1994, 240 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Unter dem Begriff "Ausbildung im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes" in § 26 S. 1 BSHG ist in Abgrenzung zur beruflichen Fortbildung und zur beruflichen Umschulung allein die berufliche Ausbildung zu verstehen. Sie muß als berufliche Ausbildung nach dem Arbeitsförderungsgesetz dem Grunde nach förderungsfähig sein.