Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.11.1984, Az.: 7 AZR 511/83
Hochschulgesetz; Professorenstelle; Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 30.11.1984
- Aktenzeichen
- 7 AZR 511/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 10165
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Hannover 15.09.1982 - 6 Ca 186/82
- LAG Hannover 04.08.1983 - 6 Sa 143/82
Fundstellen
- BAGE 47, 275 - 285
- NVwZ 1986, 424 (amtl. Leitsatz)
- NZA 1985, 250
Amtlicher Leitsatz
1. Soweit die Hochschulgesetze der Länder nichts anderes bestimmen, stehen Verwalter einer Professorenstelle jedenfalls dann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, wenn es durch eine einseitige Maßnahme begründet worden und im wesentlichen öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist.
2. Soweit die Hochschulgesetze der Länder nichts anderes bestimmen, stehen Verwalter einer Professorenstelle jedenfalls dann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, wenn es durch eine einseitige Maßnahme begründet worden und im wesentlichen öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist.