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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 21.01.1959, Az.: 1 BvR 644/58

Beschwerdegericht; Beschwerdevorbringen; Beschwerdeentscheidung; Beschwerdegegner; Anspruch auf rechtliches Gehör

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
21.01.1959
Aktenzeichen
1 BvR 644/58
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1959, 10183
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

nachfolgend
LG Darmstadt 28.07.1959 - 4 Qs 108/58

Fundstelle

  • BVerfGE 9, 123 - 124

Redaktioneller Leitsatz

Wenn die Entscheidung nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen soll, so muß das Beschwerdegericht die Ausgangsentscheidung aufgrund eines Beschwerdevorbringens ändern und vor Erlaß der Beschwerdeentscheidung den Beschwerdegegner über das Beschwerdevorbringen in Kenntnis setzen.