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Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.09.1982, Az.: IVb ZB 866/81

Beschwerde; Weitere Beschwerde; Begründung; Versorgungsausgleich; Rechtsmittel

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
29.09.1982
Aktenzeichen
IVb ZB 866/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12809
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1983, 120 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 179-180 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

In der Begründung der Beschwerde gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich muß eine - mit dem Rechtsmittel bekämpfte - Beschwerde durch die angefochtene Entscheidung geltend gemacht werden.