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Bundessozialgericht
Urt. v. 12.11.1975, Az.: 3/12 RK 22/74

Beitragsberechnung; Entgelt; Nettolohnvereinbarung; Beitragsanteile zur Sozialversicherung; Übernahme durch den Arbeitgeber; Pauschversteuerung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
12.11.1975
Aktenzeichen
3/12 RK 22/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10734
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BB 1976, 887
  • SozR 2200 § 160 Nr 3

Amtlicher Leitsatz

Übernimmt ein Arbeitgeber, der Teilzeitkräfte beschäftigt und ihre Bezüge pauschversteuert, auch die auf die Arbeitnehmer entfallenden Beitragsanteile zur Sozialversicherung, so liegt insoweit eine Nettolohnvereinbarung vor; die übernommenen Beitragsanteile sind deshalb Entgelt iS der Sozialversicherung und bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen.