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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.05.1966, Az.: 5 AZR 528/65

Steinkohlenbergbau; Anspruch invalidisierter Arbeiter; Belieferung mit Hausbrandkohlen; Invalidenkohlen; Zechenstillegung; Grundsatz der Gleichbehandlung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
12.05.1966
Aktenzeichen
5 AZR 528/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10047
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 06.08.1965 - 5 Sa 94/65

Fundstellen

  • BAGE 18, 308 - 312
  • DB 1966, 1398-1399 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Vorschriften des Manteltarifvertrages für die Arbeiter des rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus von 07.04.1953 über den Anspruch invalidisierter Arbeiter auf Belieferung mit Hausbrandkohlen (sogenannte Invalidenkohlen) gelten nur für die seit dem Inkrafttreten dieses Tarifvertrages, dem 01.05.1953 ausgeschiedenen Arbeiter; sie haben keine rückwirkende Kraft.

2. Die unterschiedliche Behandlung invalidisierter Arbeiter des rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus hinsichtlich der Belieferung mit Hausbrandkohlen im Falle der Zechenstillegung, je nach dem ob sie vor dem 01.05.1953 oder später ausgeschieden sind, verstößt nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.