Bundesgerichtshof
Urt. v. 30.10.1974, Az.: VIII ZR 30/74
Anwalt; Berufungsbegründungsschrift; Unabwendbarer Zufall; Schriftsatzunterzeichnung; Parteistellungnahme
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 30.10.1974
- Aktenzeichen
- VIII ZR 30/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 11338
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1974, 2349 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1975, 136 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1975, 56-57 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Läßt eine zuverlässige Angestellte eines Anwalts die der Partei zur Stellungnahme übersandte und deswegen noch nicht unterzeichnete Berufungsbegründungsschrift nach der Billigung durch die Partei ohne Unterschrift herausgehen, obwohl sie allgemein angewiesen ist, darauf zu achten, daß die Schriftsätze unterzeichnet sind, bevor sie zur Gerichtspost gegeben werden, so stellt das einen unabwendbaren Zufall dar.