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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.12.1985, Az.: VIII ZR 278/85

Revisionsschrift; Anforderungen; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Revisionsfrist; Parteibezeichnung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.12.1985
Aktenzeichen
VIII ZR 278/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 13291
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1986, 471 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zu den an eine Revisionsschrift zu stellenden Anforderungen gehört, daß richtig zum Ausdruck gebracht wird, für wen und gegen wen die Revision eingelegt sein soll.

2. Über die Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist wegen falscher Parteibezeichnung in der -noch rechtzeitig eingereichten Rechtsmittelschrift.