Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.12.1985, Az.: VIII ZR 278/85
Revisionsschrift; Anforderungen; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Revisionsfrist; Parteibezeichnung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 18.12.1985
- Aktenzeichen
- VIII ZR 278/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 13291
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VersR 1986, 471 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Zu den an eine Revisionsschrift zu stellenden Anforderungen gehört, daß richtig zum Ausdruck gebracht wird, für wen und gegen wen die Revision eingelegt sein soll.
2. Über die Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist wegen falscher Parteibezeichnung in der -noch rechtzeitig eingereichten Rechtsmittelschrift.