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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 31.08.1993, Az.: 2 BvR 785/93

Effektiver Rechtsschutz; Strafanstalt; Aussetzung des Vollzugs; Disziplinarmaßnahme; Strafvollzug; Antrag; Information

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
31.08.1993
Aktenzeichen
2 BvR 785/93
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1993, 12905
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1994, 3089-3090 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Effektiver Rechtsschutz erfordert, daß die Justizvollzugsanstalt innerhalb eines Verfahrens auf Aussetzung des Vollzugs einer Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug frühzeitig über einen Antrag informiert wird. Das gilt auch, wenn dieser nicht die gebotenen Angaben enthält.