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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 06.08.2021, Az.: 1 BvR 2718/19

Ausreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung rechtlichen Gehörs für die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
06.08.2021
Aktenzeichen
1 BvR 2718/19
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2021, 35813
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210806.1bvr271819

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hessen - 29.03.2019 - AZ: 10 Sa 1700/17
LAG Hessen - 29.03.2019 - AZ: 10 Sa 420/17

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.

[Gründe]

1

Die Beschwerdeführerin hat die Möglichkeit einer Verletzung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG nicht in der nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG gebotenen Weise dargelegt. Im Übrigen stehen dem Erfolg der Verfassungsbeschwerden die Erwägungen entgegen, welche die Kammer in den Beschlüssen vom 11. August 2020 zu den Aktenzeichen 1 BvR 2654/17 und 1 BvR 1115/18 dargelegt hat und auf die verwiesen wird.

2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.