Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 13.07.1955, Az.: 1 ABR 20/54

Betrieb; Unternehmen; Tageszeitung; Bloße Mitwirkung beim Druck; Tendenzcharakter; Verlegertätigkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.07.1955
Aktenzeichen
1 ABR 20/54
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1955, 10056
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mannheim 28.05.1954 - III Sa 193/53 (BV)

Fundstellen

  • BAGE 2, 91 - 97
  • AP Nr. 1 zu § 81 BetrVG
  • DB 1955, 898 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1955, 1574-1575 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Unter "Betrieb" i.S. von BetrVG 1952 § 81 ist das Unternehmen zu verstehen.

2. Ob ein Unternehmen einer der in BetrVG 1952 § 81 Abs 1 bezeichneten Tendenzen dient, ist nach seinem Gesamtcharakter zu beurteilen. Dabei ist eine enge Auslegung nicht angebracht.

3. Auch die bloße Mitwirkung beim Druck einer Tageszeitung kann Tendenzcharakter haben.

4. Verlegertätigkeit ist grundsätzlich tendenzgebunden.