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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 26.08.1991, Az.: 2 BvR 121/90

Rechtsweg wegen Amtsverweigerung; Notar; Beschwerdebefugnis

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
26.08.1991
Aktenzeichen
2 BvR 121/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12379
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DNotZ 1992, 56-61
  • NJW 1992, 359-361 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zum Rechtsweg bei Amtsverweigerung durch einen Notar.

2. Aus Art. 2 I GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgt, daß einem früheren Notar im Beschwerdeverfahren gem. § 15 BNotO die Stellung eines Verfahrensbeteiligten und die für einen Beteiligten vorgesehenen Rechtsmittel nicht vorenthalten werden dürfen, wenn er zu einer Leistung aus seinem Privatvermögen verurteilt worden ist.