Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 26.08.1991, Az.: 2 BvR 121/90
Rechtsweg wegen Amtsverweigerung; Notar; Beschwerdebefugnis
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 26.08.1991
- Aktenzeichen
- 2 BvR 121/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 12379
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DNotZ 1992, 56-61
- NJW 1992, 359-361 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Zum Rechtsweg bei Amtsverweigerung durch einen Notar.
2. Aus Art. 2 I GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgt, daß einem früheren Notar im Beschwerdeverfahren gem. § 15 BNotO die Stellung eines Verfahrensbeteiligten und die für einen Beteiligten vorgesehenen Rechtsmittel nicht vorenthalten werden dürfen, wenn er zu einer Leistung aus seinem Privatvermögen verurteilt worden ist.