Bundessozialgericht
Urt. v. 08.03.1972, Az.: 11 RA 190/71
Arbeitslosigkeitszeiten; Selbsthilfeversuch; Scheitern selbständiger Tätigkeit; Ununterbrochene Arbeitslosigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 08.03.1972
- Aktenzeichen
- 11 RA 190/71
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10761
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 1259 Abs. 1 Nr. 3 RVO
- § 36 Abs. 1 Nr. 3 AVG
Fundstellen
- BSGE 34, 93 - 93
- SozR Nr 44 zu § 1259 RVO
Amtlicher Leitsatz
Scheitert der Versuch eines Arbeitslosen, sich seinen Lebensunterhalt durch Übernahme einer selbständigen Tätigkeit zu verdienen, innerhalb von etwa 6 Monaten, dann ist die folgende Arbeitslosigkeit nur die Fortsetzung der diesem Selbsthilfeversuch vorangegangenen Arbeitslosigkeit; der Anschluß an die vor ihr ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung ist dann auch für die spätere Arbeitslosigkeit gewahrt.