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§ 44 GmbHG - Stellvertreter von Geschäftsführern

Bibliographie

Titel
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
Amtliche Abkürzung
GmbHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
4123-1

Die für die Geschäftsführer gegebenen Vorschriften gelten auch für Stellvertreter von Geschäftsführern.