Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.06.1958, Az.: 2 AZR 197/56

Arbeitslos; Arbeitsvertragliche Beziehungen; Ablehnung seiner Arbeit; Faktische Arbeitslosigkeit; Arbeitslosenunterstützung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
20.06.1958
Aktenzeichen
2 AZR 197/56
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1958, 10127
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 5 zu § 113 AVAVG (aF)
  • DB 1958, 1016 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Arbeitslos i.S. des AVAVG § 113 (aF) ist auch derjenige, der rechtlich noch in arbeitsvertraglichen Beziehungen zu seinem Arbeitgeber steht, der aber infolge der Ablehnung seiner Arbeit durch den Arbeitgeber faktisch arbeitslos ist.

2. Bei gegebener Arbeitslosigkeit greift AVAVG § 113 Abs. 2 (aF) auch dann Platz, wenn die Arbeitslosenunterstützung gewährende Behörde weiß, daß der von ihr unterstützte Arbeitnehmer im Hinblick auf AVAVG § 113 Abs. 1 (aF) keine Arbeitslosenunterstützung beanspruchen kann.