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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 17.12.2002, Az.: 1 BvL 29/95

Rechtsauffassung des Sozialgerichts als maßgeblicher Ausgangspunkt für eine verfassungsrechtliche Prüfung; Entgegenstehen von Fragen des europäischen Gemeinschaftsrechts bei einer konkreten Normenkontrolle; Erfordernis der ausreichenden Darlegung der auf die zur Prüfung gestellten Normen; Entscheidungserheblichkeit eines Gesetzes bei der konkreten Normenkontrolle bei Unanwendbarkeit wegen Anwendungsvorrang von europäischem Gemeinschaftsrecht; Abhängigkeit des Ergebnisses der Entscheidung des vorlegenden Gerichts von der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm; Zweck der Befristung einer Rechtsverordnung betreffend die Zuzahlung bei Arzneimitteln; Verfassungsrechtliches Gebot der Festsetzung von Festbeträgen durch Rechtsverordnung; Befugnis der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Festsetzung von Arzneimittelfestbeträgen ; Verletzung von Grundrechten der Ärzte durch die Festbetragsfestsetzung in Fom der Allgemeinverfügung; Anwendbarkeit des des Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz (GG) auf juristische Personen; Freiheit der Festsetzung oder Aushandelung des Entgeltes für berufliche Leistungen; Umfang der Gewährleistung der Teilhabe am Wettbewerb durch Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz; Grundsatz der Wirtschaftlichkeit des Leistungssystems der Krankenkassen; Eröffnung von wirtschaftslenkenden Handlungsspielräumen für die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen bei der Festsetzung der Festbeträge für Arzneimittel; Möglichkeit der Strukturierung der Angebotsvielfalt zur Verbesserung der Transparenz des Arzneimittelmarktes; Berührung der Berufsausübungsfreiheit der Arzte und der Handlungsfreiheit der Versicherten durch die Festbetragsfestsetzung; Festbetragsfestsetzung als eine Maßnahme des Verwaltungsvollzugs; Sicherstellung der ersatzweisen Durchsetzung der Normenkonkretisierung durch ein Eintrittsrecht des zuständigen Bundesministers; Zweck der Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimitteln; Zulässigkeit des Erlasses einer Allgemeinverfügung betreffend den Vollzug hinreichend bestimmter Vorschriften; Erfüllung des rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebotes durch die Normen betreffend das Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung; Erfordernis der wesentlichen Gleichbehandlung der Versicherten durch ein Versicherungssystem; Kontrolle der Festbetragsfestsetzung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
17.12.2002
Aktenzeichen
1 BvL 29/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2002, 25470
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 106, 275 - 310
  • NVWZ 2003, 191-192 (Pressemitteilung)
  • NVwZ 2003, 191-192 (Pressemitteilung)
  • SGb 2003, 458-464 (Volltext mit amtl. LS)

Tenor:

Die in § 35 und in § 36 in Verbindung mit § 35 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - vom 20. Dezember 1988 (Bundesgesetzblatt I Seite 2477) den dort genannten Verbänden eingeräumte Ermächtigung, Festbeträge festzusetzen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BVerfG - 17.12.2002 - AZ: 1 BvL 28/95

Weitere Verbundverfahren:
BVerfG - 17.12.2002 - AZ: 1 BvL 30/95