Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.02.1963, Az.: 4 AZR 69/62
Sachlich-rechtliche Revisionsangriffe; Erfordernisse an Begründung; Akkord; Zeitlohn; Persönlicher Durchschnittsverdienst; Zeitlohnarbeiten
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 20.02.1963
- Aktenzeichen
- 4 AZR 69/62
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1963, 10104
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 13.11.1961 - 4 Sa 38/61
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1963, 559
- DB 1963, 661-662 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Auch bei sachlich-rechtlichen Revisionsangriffen ist eine sorgfältige, über ihren Umfang und Zweck keinen Zweifel lassende Begründung erforderlich. Dabei sind im einzelnen die Gründe darzulegen, die das angefochtene Urteil nach Meinung des Revisionsklägers als unrichtig erscheinen lassen.
2. Ist tariflich bestimmt, daß regelmäßig im Akkord arbeitende Arbeitnehmer bei vorübergehender Beschäftigung im Zeitlohn ihren seitherigen persönlichen Durchschnittsverdienst erhalten, dann liegt eine vorübergehende Beschäftigung im Zeitlohn dann nicht vor, wenn die Zeitlohnarbeiten in nicht unbeachtlichem Umfang regelmäßig wiederkehren.