Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.05.1962, Az.: 2 AZR 354/60
Auflösend bedingter Arbeitsvertrag; Begrenzung; Mutterschutz
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 17.05.1962
- Aktenzeichen
- 2 AZR 354/60
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10096
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 30.06.1960 - 2 Sa 109/60
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1962, 839
- DB 1962, 969-970 (Volltext)
Amtlicher Leitsatz
1. Für den auflösend bedingten Arbeitsvertrag gilt ebenfalls der Grundsatz, daß die Begrenzung eines Arbeitsvertrages rechtswirksam ist, wenn für die Begrenzung sachliche Gründe vorgelegen haben.
2. § 9 Abs. 1 MuSchG greift nicht ein, wenn das Arbeitsverhältnis der Frau auflösend bedingt vom Bestande des Arbeitsverhältnisses ihres Ehemannes abgeschlossen und letzteres wirksam gekündigt worden ist.