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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.05.1962, Az.: 2 AZR 354/60

Auflösend bedingter Arbeitsvertrag; Begrenzung; Mutterschutz

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.05.1962
Aktenzeichen
2 AZR 354/60
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10096
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 30.06.1960 - 2 Sa 109/60

Fundstellen

  • BB 1962, 839
  • DB 1962, 969-970 (Volltext)

Amtlicher Leitsatz

1. Für den auflösend bedingten Arbeitsvertrag gilt ebenfalls der Grundsatz, daß die Begrenzung eines Arbeitsvertrages rechtswirksam ist, wenn für die Begrenzung sachliche Gründe vorgelegen haben.

2. § 9 Abs. 1 MuSchG greift nicht ein, wenn das Arbeitsverhältnis der Frau auflösend bedingt vom Bestande des Arbeitsverhältnisses ihres Ehemannes abgeschlossen und letzteres wirksam gekündigt worden ist.