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Bundesgerichtshof
Urt. v. 26.06.1963, Az.: VIII ZR 61/62

Vertragsverhandlungen; Kenntnisse des Vertreters; Zurechnung dem Vertretenen; Falsche Unterrichtung; Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
26.06.1963
Aktenzeichen
VIII ZR 61/62
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1963, 10331
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 40, 42 - 49
  • DB 1963, 1146-1147 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1963, 1002-1004 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1963, 1922-1925 (Volltext mit amtl. LS) "Zurechnung der Kenntnis des Vertreters"

Redaktioneller Leitsatz

Kenntnisse des Vertreters aus den Vertragsverhandlungen sind in sinngemäßer Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB dem Vertretenen zuzurechnen, welcher eine vom Verhandelten abweichende - dementsprechend nicht bindende - Vereinbarung aufgrund falscher Unterrichtung durch den Vertreter durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben bestätigt (Bestätigung als Erklärung unmittelbar des Vertretenen, die der Willenserklärung des Vertreters nachfolgt).