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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 30.06.1983, Az.: BVerwG 1 WB 27/81

Wehrbeschwerde; Eigenhändige Unterschrift; Unschädliches Fehlen

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
30.06.1983
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 27/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 12005
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1984, 444 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1984, 169 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Eine schriftlich eingelegte Beschwerde bedarf zu ihrer Wirksamkeit der eigenhändigen Unterschrift. Eine fehlende Unterschrift ist ausnahmsweise dann unschädlich, wenn durch andere Umstände zweifelsfrei feststeht, daß der Beschwerdeführer die Beschwerdeschrift als solche in den Rechtsverkehr bringen wollte.