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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 24.05.1957, Az.: 1 ABR 4/56

Aktiengesellschaft; Holdinggesellschaft; Wahl von Arbeitnehmervertretern; Aufsichtsrat der Mutter; Rechtsbeschwerdegericht

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
24.05.1957
Aktenzeichen
1 ABR 4/56
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1957, 10163
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BAGE 4, 176 - 181
  • AP Nr. 7 zu § 76 BetrVG
  • DB 1957, 870 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1957, 1574 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Beschäftigt eine in der Form einer Aktiengesellschaft betriebene Holdinggesellschaft keine eigenen Arbeitnehmer, so entfällt eine Wahl von Arbeitnehmervertretern für den Aufsichtsrat der Mutter.

2. Das gilt nicht, wenn in einer solchen Gesellschaft bei verständiger Würdigung die Beschäftigung eigener Arbeitnehmer geboten ist.

3. Das Rechtsbeschwerdegericht hat nur den ihm vorgelegten Sachverhalt rechtlich zu würdigen, darf jedoch nicht von sich aus neuen Streitstoff in das Verfahren einführen.