Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 24.05.1957, Az.: 1 ABR 4/56
Aktiengesellschaft; Holdinggesellschaft; Wahl von Arbeitnehmervertretern; Aufsichtsrat der Mutter; Rechtsbeschwerdegericht
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.05.1957
- Aktenzeichen
- 1 ABR 4/56
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1957, 10163
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 76 BetrVG 1952
- § 559 ZPO
Fundstellen
- BAGE 4, 176 - 181
- AP Nr. 7 zu § 76 BetrVG
- DB 1957, 870 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1957, 1574 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Beschäftigt eine in der Form einer Aktiengesellschaft betriebene Holdinggesellschaft keine eigenen Arbeitnehmer, so entfällt eine Wahl von Arbeitnehmervertretern für den Aufsichtsrat der Mutter.
2. Das gilt nicht, wenn in einer solchen Gesellschaft bei verständiger Würdigung die Beschäftigung eigener Arbeitnehmer geboten ist.
3. Das Rechtsbeschwerdegericht hat nur den ihm vorgelegten Sachverhalt rechtlich zu würdigen, darf jedoch nicht von sich aus neuen Streitstoff in das Verfahren einführen.