Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 17.01.1978, Az.: 1 ABR 71/76
Vertrauensschutz; Selbständige Betriebe; Betriebsbegriff; Verkennung; Anfechtbarkeit; Betriebsratswahl
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 17.01.1978
- Aktenzeichen
- 1 ABR 71/76
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1978, 10105
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 30, 12 - 23
- DB 1978, 1133-1135 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren ist auch über die Frage zu entscheiden, ob zwei selbständige Betriebe vorliegen.
2. Die Verkennung des Betriebsbegriffs führt regelmäßig nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit einer darauf fußenden Betriebsratswahl.
3. Zwei Unternehmen mit nicht identischer wirtschaftlicher Zielrichtung haben zum mindesten dann notwendig selbständige Betriebe, wenn der jeweilige arbeitstechnische Zweck dem jeweiligen Unternehmenszweck folgt und eine räumliche Trennung gegeben ist.
4. Eine lange Jahre unter Verkennung des Betriebsbegriffes praktizierte Betriebsverfassung schafft für die Zukunft keinen Vertrauensschutztatbestand.