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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 23.02.1984, Az.: 6 ABR 22/81

Betriebsrat

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.02.1984
Aktenzeichen
6 ABR 22/81
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1984, 10121
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG München 29.05.1980 - 12 BV 22/80
LAG München 11.02.1981 - 8 (3) TaBV 19/80

Fundstellen

  • BB 1984, 1874
  • DB 1984, 2098

Amtlicher Leitsatz

Der Befugnis eines Arbeitnehmers, ein Betriebsratsmitglied zu einem Gespräch nach § 82 Abs. 2 Satz 1 BetrVG hinzuzuziehen, entspricht kein Anspruch des hinzugezogenen Betriebsratsmitglieds gegenüber dem Arbeitgeber, der von dem Betriebsratsmitglied selbständig geltend gemacht werden könnte.