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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 17.01.1986, Az.: BVerwG 4 C 6/84

Prüfungskompetenz; Enteignungsbehörde; Erforderlichkeit der Enteignung; Energieversorgungsleitung; Gerichtliche Nachprüfbarkeit

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
17.01.1986
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 6/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 17993
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 72, 365 - 368
  • DVBl 1986, 678-679 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1986, 471-472 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zu der Frage, in welchem Umfang die Enteignungsbehörde das Vorhaben (hier: eine Energieversorgungsleitung hinsichtlich der Trassenführung) auf seine Vereinbarung mit dem geltenden Recht zu prüfen hat.