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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.10.1963, Az.: 4 AZR 374/62

Angestellten der BAVAV; Sachbearbeiter; Bearbeiter; Art der Auslegung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.10.1963
Aktenzeichen
4 AZR 374/62
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1963, 10057
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 13.07.1962 - 1 Sa 222/62

Fundstellen

  • DB 1964, 89
  • DB 1964, 39 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der TV für die Angestellten der BAVAV vom 18.11.1960 setzt die Begriffe " Sachbearbeiter" und " Bearbeiter" als für den Bereich der BAVAV bekannt voraus.

2. Sofern die einzelnen Fallgruppen der verschiedenen Vergütungsgruppen des vorgenannten Tarifvertrages für die einzelnen Tätigkeiten nicht selbst eine Begriffsdefinition bringen und teilweise einen bestimmten Aufgabenkreis umreißen, kann nur die innerhalb der Verwaltung der BAVAV (z.B. " Sachbearbeiter" ) der Auslegung dieses Begriffs zugrunde gelegt werden.