Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.10.1957, Az.: 2 AZR 13/55
Rückerstattungsberechtigter; Unüberwindliches Mißtrauen; Fristlose Entlassung; Kündigungsrecht; Gesetzliche Kündigungsfrist
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 03.10.1957
- Aktenzeichen
- 2 AZR 13/55
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1957, 10015
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 07.12.1954 - 2 Sa 524/54
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 4, 313 - 315
- AP Nr. 1 zu § 70 HGB
- DB 1957, 1104 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1957, 1103 (Volltext)
Amtlicher Leitsatz
1. Der Rückerstattungsberechtigte darf u.U. einen Angestellten, der im zurückerstatteten Betriebe tätig ist, wegen unüberwindlichen Mißtrauens fristlos entlassen. Auf das besondere in MRG 59 AmZ Art. 35 S. 1 Halbs. 1 gegebene Kündigungsrecht ist er nicht beschränkt.
2. Auch bei einer langen gesetzlichen Kündigungsfrist darf der Arbeitgeber aus einem wichtigen Grunde mit sofortiger Wirkung kündigen; eine angemessene Kündigungsfrist braucht er nicht innezuhalten.